Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der araneaCONSULT GmbH

01.01.2009

§1 Geltungsbereich

Die nachstehenden Auftragsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der araneaCONSULT GmbH und ihren Auftraggebern für alle Verträge, Bestellungen, Lieferungen und Dienstleistungen, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

Sofern auch der Auftraggeber Allgemeine Auftragsbedingungen verwendet, gehen die Allgemeinen Auftragsbedingungen der araneaCONSULT GmbH vor, es sei denn die Parteien vereinbaren etwas anderes.

§2 Vertragsabschluss

Die Angebote der araneaCONSULT GmbH sind freibleibend. Mündliche Absprachen werden erst dann verbindlich, wenn die araneaCONSULT GmbH sie schriftlich bestätigt.

Webinhalte bzw. Inhalte von Werbebroschüren haben rein informativen Charakter, sie stellen keine Zusicherung dar.

§3 Leistungsumfang und –ausführung

Das vom Auftraggeber angenommene Angebot der araneaCONSULT GmbH beschreibt Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen.

Die araneaCONSULT GmbH ist berechtigt, Aufträge durch sachverständige angestellte Mitarbeiter oder freiberufliche Mitarbeiter ganz oder teilweise durchführen zu lassen, die sie selbst bestimmt. Der Auftraggeber kann einen Austausch von Mitarbeitern nur aus wichtigem Grund fordern.

Ändern sich technische, betriebswirtschaftliche oder juristische Ausgangssituationen oder Regelungen nach Abgabe der abschließenden beruflichen Äußerung, so ist die araneaCONSULT GmbH nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Änderungen hinzuweisen.

Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Umständen, die allein der Auftragnehmer zu verantworten hat, hat die araneaCONSULT GmbH nicht zu vertreten. Solche Leistungsverzögerungen wird araneaCONSULT dem Vertragspartner unverzüglich anzeigen.

§4 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Für die ordnungsgemäße Erfüllung des Auftrages ist es erforderlich, dass der Auftraggeber die organisatorischen Rahmenbedingungen für einen reibungslosen und raschen Fortgang der nötigen Arbeiten gewährleistet. Dazu gehören u.a. ein fester, kompetenter Ansprechpartner seitens des Auftragebers und Zutrittsgenehmigungen für entsprechende Gebäude und Räumlichkeiten.

§5 Preise und Zahlungsbedingungen

Sofern nichts anderes vereinbart ist, vergütet der Auftraggeber die Leistungen der araneaCONSULT GmbH nach Zeit- und Sachaufwand zu den vereinbarten Stunden- bzw. Tagessätzen bzw. Hardware-/ Softwarepreisen. Kosten für An- und Abreise des/ der Mitarbeiter werden, sofern vertraglich vereinbart, ebenfalls vergütet.

Sämtliche Preise verstehen sich in EURO und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. In Rechnung gestellte Beträge sind sofort und ohne Abzug fällig; Zahlungsfristen werden einzelvertraglich geregelt.

Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfrist bzw. Mahnfrist ist araneaCONSULT berechtigt, Verzugszinsen nach gesetzlichen Vorschriften, mindestens jedoch in Höhe von 8% p.a. über dem Basissatz zu berechnen.

Der Auftraggeber kann mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen und nur wegen solcher Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

§6 Gefahrübertragung

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstandes geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur oder die sonst zur Ausführung der Sendung beauftragte Instanz.

Der Übergabe steht es gleich, wenn der Auftraggeber mit der Annahme in Verzug ist.

§7 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Auftraggeber behält sich die araneaCONSULT GmbH das Eigentum an der vertragsgegenständlichen Leistung vor. Der Auftraggeber verpflichtet sich, einen Zugriff Dritter auf die vertraglichen Leistungen, z.B. im Falle einer Pfändung, unverzüglich mitzuteilen.

Die vertraglichen Leistungen können durch die araneaCONSULT GmbH im ordentlichen Geschäftsgang weiter veräußert werden. Der Auftraggeber tritt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages an araneaCONSULT ab, die ihm aus Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. araneaCONSULT akzeptiert die Abtretung. Der Auftraggeber ist nach der Abtretung berechtigt, die Forderung einzuziehen; araneaCONSULT behält sich jedoch vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommt und in Verzug gerät.

Bei der Verarbeitung von Waren, ihrer Umbildung oder Verbindung mit einer anderen Sache ist die araneaCONSULT GmbH Hersteller der neuen Sache. Erfolgt eine Weiterverarbeitung mit Gegenständen, die nicht der araneaCONSULT gehören, so erwirbt araneaCONSULT an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von araneaCONSULT gelieferten Leistung zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen.

§8 Gewährleistung und Haftung

Die araneaCONSULT GmbH bezieht sich hinsichtlich Gewährleistungs- und Haftungsfragen auf die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt für sämtliche Leistungen, einschließlich Open Source Software.

Bezüglich der auf ihren Internetseiten angegebenen Links auf andere Seiten im Internet weist die araneaCONSULT GmbH darauf hin, dass sie keinerlei Einfluss auf Inhalt und Gestaltung solcher Seiten hat und ein Haftung für solche ausgeschlossen wird.

§9 Nutzungsrechte für Open Source Software

Gehört zum vertraglichen Leistungsumfang von araneaCONSULT der Einsatz von Open Source Software und nichts anderes wird vereinbart, so richten sich die Nutzungsrechte hierfür nach den vom jeweiligen Hersteller vorgesehenen allgemeinen Nutzungsbedingungen. Diese werden automatisch zum Vertragsbestandteil der beiden Parteilen (z.B. bei Linux – General Public License).

§10 Sicherung der Unabhängigkeit, Verbot der Abwerbung

Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der Kooperationspartner und Mitarbeiter der araneaCONSULT GmbH zu verhindern. Hierzu zählen insbesondere Angebote des Auftraggebers an Mitarbeiter der araneaCONSULT GmbH auf Anstellung bzw. Vergabe von Aufträgen auf deren eigene Rechnung.

§11 Datenschutz und Geheimhaltung

Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln und eine Weitergabe an Dritte sowie eine zweckentfremdete Nutzung zu unterbinden. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung geht auch über das Vertragsende hinaus.

Darüber hinaus verpflichtet sich die araneaCONSULT GmbH nur solche Mitarbeiter beim Auftraggeber einzusetzen, die auf das Bundesdatenschutzgesetz, insbesondere §5, verpflichtet wurden.

§12 Kündigung und Rücktritt

Sollte araneaCONSULT eine Pflichtverletzung zu vertreten haben, so ist der Auftraggeber gemäß §323 BGB berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt jedoch nicht, soweit die Pflichtverletzung in der Lieferung einer mangelhaften neu hergestellten Sache oder dem Erbringen einer mangelhaften Werkleistung liegt.

Das Kündigungsrecht des Vertragspartners ist nach §649 BGB ausgeschlossen, soweit es sich nicht um einen längerfristigen Vertag handelt. Die Möglichkeit einer Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

§13 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

Für den Vertrag, seine Durchführung und sich hieraus ergebende Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht; die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf einer schriftlichen Zusatzvereinbarung.

Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen unwirksam werden sollten, bleibt die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen unberührt (Salvatorische Klausel).

Erfüllungs- und Gerichtsort ist Potsdam.